Der Fundraising-Ausschuss der Evangelischen Friedensgemeinde gibt sich folgende ethische Leitlinien:
1) Die ethischen Grundsätze der kirchlichen Arbeit gelten auch für das kirchliche Fundraising.
Zweck und Ziel des kirchlichen Fundraising ist die Förderung kirchlicher und diakonischer Arbeit. Die Mittel werden zweckgemäß verwendet. Wir sind aufmerksam, wann, von wem und aus welchen Quellen wir Geld und Unterstützung annehmen. Die Spende muss in ihrer Intention zum kirchlichen Anliegen passen.
2) Wir wahren in jedem Fall die Gesetz- und Rechtmäßigkeit.
Kirchliches Fundraising erfolgt im Rahmen der geltenden staatlichen und kirchlichen Gesetze und Bestimmungen. Insbesondere Bestimmungen des Datenschutzes werden genau eingehalten. Spender- oder Mitgliederlisten werden nicht getauscht oder verkauft, Kenntnisse über Personen nur unter Wahrung der Interessen der Betroffenen und mit ihrer Zustimmung eingesetzt.
3) Wir gehen ehrlich mit den anvertrauten Mitteln um.
Spendenzwecke und Stiftungsanliegen werden stets wahrheitsgemäß beschrieben. Spenden, Schenkungen, Stiftungsmittel, Erbschaften und Zuschüsse werden nur zum festgelegten Zweck verwendet.
4) Wir setzen die uns anvertrauten Mittel wirtschaftlich ein.
Der Kirche anvertraute Mittel, sowie freiwillige und zusätzliche Gaben, werden so eingesetzt, dass die Ziele mit schonendem Einsatz erreicht werden und mit den Gaben möglichst viel Nutzen gestiftet wird. Wir sind dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Die Buchführung erfolgt ordnungsgemäß.
5) Wir achten die gebenden Menschen.
Wer spendet, stiftet oder vererbt, handelt freiwillig. Seinem artikulierten oder vermuteten Willen gebührt hohe Achtung. Jedes manipulative oder drängende Vorgehen oder das Ausüben moralischen Drucks verbietet sich von selbst. Die Größe des Beitrags ist nicht ausschlaggebend für unsere Achtung. Auch für Sachspenden und erbrachte Leistungen jeglicher Art sind wir dankbar.
6) Wir wahren die Würde der Begünstigten
Wir sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet, das von der Würde eines jeden Menschen ausgeht. Menschen in Notlagen dürfen nicht für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung instrumentalisiert werden. Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Dienstleister und andere Organisationen jedes unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.
7) Wir bilden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unseren haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.
8) Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie Anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren.
9) Wirksamkeit gegenüber Dritten
Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Namen Handelnden verbindlich.
Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei all unserem Tun und Handeln, nehmen wir diese Ethikregeln zum Grundsatz und handeln als Menschen im Rahmen unserer Möglichkeiten nach bestem Wissen und lassen uns von unserem christlichen Gewissen leiten.